Vergrößernde Sehhilfen übernimmt die Kasse auf augenärztliche Verordnung. Bei Brillengläsern gelten engere Voraussetzungen. Wir prüfen Ihren Anspruch.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt vergrößernde Sehhilfen bei entsprechender augenärztlicher Verordnung, von der einfachen Lupe über Lesegläser bis zum elektronischen Bildschirmlesegerät. Bei Brillengläsern ist die Kasse zurückhaltender und übernimmt sie vor allem für Kinder und Jugendliche sowie bei stärkerer Sehbeeinträchtigung. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall möglich ist.
Wir klären, was Ihnen zusteht, und vermitteln an einen geprüften Fachbetrieb.