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Sehhilfen · Kostenübernahme

Seh- und Lesehilfen: was die Kasse zahlt

Vergrößernde Sehhilfen übernimmt die Kasse auf augenärztliche Verordnung. Bei Brillengläsern gelten engere Voraussetzungen. Wir prüfen Ihren Anspruch.

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Seh- und Lesehilfen

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt vergrößernde Sehhilfen bei entsprechender augenärztlicher Verordnung, von der einfachen Lupe über Lesegläser bis zum elektronischen Bildschirmlesegerät. Bei Brillengläsern ist die Kasse zurückhaltender und übernimmt sie vor allem für Kinder und Jugendliche sowie bei stärkerer Sehbeeinträchtigung. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall möglich ist.

Gut zu wissen: Die Verordnung stellt der Augenarzt aus. Er stellt fest, welche Sehhilfe für Ihre Situation geeignet ist.
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Wann die Kasse zahlt

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