Aufstehen, Lagern und Pflegen leichter machen. Wir beraten zum passenden Pflegebett und zum Weg über die Pflegekasse.
Ein Pflegebett lässt sich in der Höhe und in Kopf- und Fußteil verstellen. Das erleichtert das Aufstehen, entlastet den Rücken der Pflegenden und hilft beim Lagern. Wichtig sind die elektrische Verstellung, Seitengitter zur Sturzsicherung und ob ein Niedrigbett für sturzgefährdete Menschen sinnvoll ist.
Pflegebetten unterscheiden sich in Verstellung, Einstiegshöhe und Ausstattung.
Elektrisch verstellbar in Höhe, Kopf- und Fußteil, mit Seitengittern. Der Klassiker für die Pflege zu Hause.
Fährt besonders tief herunter und senkt so das Sturzrisiko. Für unruhige oder sturzgefährdete Menschen.
Breiter und höher belastbar, oft in Holzoptik fürs Wohnzimmer. Für mehr Liegekomfort oder höheres Gewicht.
Aufrichthilfe (Bettgalgen), Wechseldruckmatratze und Bettverkürzer machen aus dem Bett eine komplette Pflegelösung.

Wann die Pflege- und wann die Krankenkasse zahlt, verständlich erklärt.
Krankenkasse mit Rezept oder Pflegekasse mit Pflegegrad: Wir prüfen, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Üblich ist die leihweise Überlassung inklusive Lieferung, Aufbau und Einweisung. Reparaturen übernimmt der Versorger.
Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln: 10 %, höchstens 25 Euro. Bei leihweiser Überlassung entfällt sie meist.
Das Standard-Pflegebett aus dem Kassenvertrag deckt die Pflege gut ab. Komfortmodelle und Zubehör sind je nach Bedarf möglich.
| Ausstattung | Für wen | Ihre Kosten |
|---|---|---|
| Standard-Pflegebett | Elektrisch verstellbar, mit Seitensicherung und Aufrichter nach Bedarf | meist 0 €, leihweise gestellt |
| Komfort- oder Niedrigbett | Wünsche wie Holzdekor, extra niedrige Einstiegshöhe oder größere Liegefläche | Aufzahlung möglich* |
| Zubehör | Aufrichter, Seitengitter, Nachttisch mit Essplatte, Anti-Dekubitus-Matratze | je nach Verordnung |
*Aufzahlung bedeutet die wirtschaftliche Zuzahlung auf Mehrkosten gegenüber dem Standardmodell. Genaue Beträge klären wir in der kostenlosen Beratung.
Der Arzt verordnet das Bett, oder der Anspruch läuft über die Pflegekasse mit Pflegegrad. Wir sagen Ihnen, was gilt.
Sie stellen Ihre kostenlose Anfrage. Wir klären, welche Ausstattung Sie brauchen, und vermitteln einen Anbieter, der das Bett liefert und aufbaut.
Das Bett wird geliefert, aufgebaut und erklärt. Die Abrechnung läuft direkt mit der Kasse.
Wir finden mit Ihnen das passende Bett und klären die Kostenübernahme, kostenlos und wohnortnah.