Sechs einfache Fragen nach dem Muster der offiziellen Begutachtung. Sie bekommen sofort eine erste Einschätzung, anonym und ohne Anmeldung.
Der Pflegegrad entscheidet über viele Leistungen: von der kostenlosen Pflegebox über den Hausnotruf bis zum Zuschuss für Treppenlift und Badumbau.
Ob und welcher Pflegegrad zusteht, ermittelt die Pflegekasse über eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bewertet wird, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigt, in sechs Lebensbereichen mit unterschiedlichem Gewicht. Unser Rechner folgt genau dieser Logik, vereinfacht auf eine Frage je Bereich.
Die Begutachtung vergibt 0 bis 100 Punkte. Je mehr Unterstützung nötig ist, desto höher der Wert.
Selbstversorgung ist der wichtigste Bereich: Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang.
Umgang mit Behandlungen: Medikamente, Verbände, Messungen und Arztbesuche.
Der Rest verteilt sich auf Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten sowie Alltagsgestaltung und Kontakte.
Die Punktgrenzen sind gesetzlich festgelegt und gelten bundesweit.
| Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen |
Formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, telefonisch oder schriftlich. Das Datum des Antrags zählt für die Leistungen.
Der Medizinische Dienst meldet sich zum Termin an. Ein Pflegetagebuch und anwesende Angehörige helfen, den Alltag realistisch zu zeigen.
Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad mit. Ab jetzt stehen Ihnen Leistungen zu, von der Pflegebox bis zum Wohnumfeld-Zuschuss.
Vom Pflegegrad-Antrag bis zum passenden Hilfsmittel: verständlich, unverbindlich und mit einem echten Menschen am Telefon.
Kostenlose Beratung starten