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Hilfsmittellotse
Sehhilfen · Kosten

Seh- und Lesehilfen Kosten: Zuzahlung und Grenzen

Vergrößernde Sehhilfen auf Verordnung kosten nur die gesetzliche Zuzahlung. Bei Brillengläsern ist die Kasse zurückhaltender. Wir zeigen, was gilt.

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Sehhilfen auf Rezept max. 10 € Brillengläser nur unter Bedingungen
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Seh- und Lesehilfen

Vergrößernde Sehhilfen wie Lupen und Bildschirmlesegeräte übernimmt die Krankenkasse bei augenärztlicher Verordnung. Für Sie bleibt dann nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro. Bei Brillengläsern ist die Kasse zurückhaltender: Sie übernimmt sie vor allem für Kinder und Jugendliche sowie bei stärkerer Sehbeeinträchtigung. Höherwertige Modelle können eine private Aufzahlung bedeuten.

Kurz gesagt: Vergrößernde Sehhilfen auf Rezept kosten höchstens 10 Euro. Bei Brillengläsern hängt die Übernahme von Alter und Sehstärke ab.
Auf einen Blick

Diese Kosten entstehen

max. 10 €

Zuzahlung bei Kostenübernahme eines Hilfsmittels.

Verordnung

Grundlage ist eine augenärztliche Verordnung.

Brille begrenzt

Gläser zahlt die Kasse nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Kosten für Seh- und Lesehilfen

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