Übernimmt die Krankenkasse den Elektrorollstuhl, zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung. Das Gerät wird häufig leihweise gestellt. Wir zeigen, was gilt.
Ein Elektrorollstuhl ist eine höherwertige Versorgung und im freien Handel teuer. Über die Krankenkasse zahlen Sie bei Kostenübernahme jedoch nur die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro. Das Gerät wird meist leihweise aus dem Bestand der Kasse gestellt und vom Sanitätshaus gewartet, sodass keine Kaufkosten und keine Reparaturkosten anfallen.
Gesetzliche Zuzahlung bei Kostenübernahme.
Leihweise gestellte Geräte kosten Sie im Kauf nichts.
Bei Leihgeräten übernimmt der Versorger Wartung und Reparatur.
Kostenlose Beratung und Vermittlung an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.