Der Weg zum Elektrorollstuhl führt über eine gute ärztliche Begründung. Wir zeigen die Schritte und helfen, falls die Kasse zunächst ablehnt.
Um einen Elektrorollstuhl über die Kasse zu bekommen, brauchen Sie eine fachärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit klar begründet. Das Sanitätshaus passt das Gerät an und reicht die Versorgung bei der Kasse ein, die sie genehmigt. Wird der Antrag abgelehnt, lohnt sich oft ein Widerspruch. Unsere Partner begleiten Sie durch das Verfahren.
Ihr Facharzt begründet die Notwendigkeit und das passende Modell in der Verordnung.
Sie stellen Ihre kostenlose Anfrage. Wir vermitteln an ein geprüftes Sanitätshaus, das den Antrag begleitet.
Das Sanitätshaus passt Sitz und Steuerung an und reicht die Versorgung bei der Kasse ein.
Kostenlose Beratung, Hilfe bei Begründung und Widerspruch und Vermittlung an ein geprüftes Sanitätshaus.