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Hilfsmittellotse
Anti-Dekubitus · Kostenübernahme

Anti-Dekubitus: zahlt die Kasse?

Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse Anti-Dekubitus-Hilfen, bei Pflegegrad läuft es teils über die Pflegekasse. Wir erklären den Anspruch.

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Auf Rezept oder über die Pflege Meist leihweise gestellt
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Anti-Dekubitus-Hilfen

Anti-Dekubitus-Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, oft bei bestehendem oder drohendem Dekubitus. Liegt ein Pflegegrad vor, läuft die Versorgung teils über die Pflegekasse. In der Regel wird das System leihweise gestellt. Vorbeugen ist ausdrücklich Teil des Anspruchs, nicht erst die Behandlung einer bestehenden Wunde.

Gut zu wissen: Auch zur Vorbeugung bei erhöhtem Risiko kann ein System verordnet werden. Warten Sie nicht, bis eine Wunde entstanden ist.
Anspruch im Detail

Wann die Kasse zahlt

Häufige Fragen

Anti-Dekubitus und Kasse

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