Prototyp und Arbeitsstand: Beispielseite. Preise und Erstattungsangaben sind Orientierungswerte und vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen.
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Hilfsmittellotse
Bandagen & Orthesen · Kostenübernahme

Bandagen und Orthesen: auf Rezept von der Kasse

Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse Bandagen und Orthesen, inklusive der Anpassung. Wir erklären den Anspruch.

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Auf Rezept von der Kasse Auch als Maßanfertigung
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Bandagen & Orthesen

Bandagen sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 05, Orthesen in der Produktgruppe 23 gelistet. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine zweckmäßige Versorgung. Wichtig ist die fachgerechte Anpassung im Sanitätshaus, damit Sitz und Wirkung stimmen. Passen Standardgrößen nicht, ist eine Maßanfertigung möglich, die die Kasse ebenfalls übernimmt.

Gut zu wissen: Auch nach einer Sportverletzung übernimmt die Kasse die verordnete Versorgung. Ein Rezept vom Arzt ist die Grundlage.
Anspruch im Detail

Wann die Kasse zahlt

Häufige Fragen

Bandagen, Orthesen und Kasse

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