Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse Bandagen und Orthesen, inklusive der Anpassung. Wir erklären den Anspruch.
Bandagen sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 05, Orthesen in der Produktgruppe 23 gelistet. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine zweckmäßige Versorgung. Wichtig ist die fachgerechte Anpassung im Sanitätshaus, damit Sitz und Wirkung stimmen. Passen Standardgrößen nicht, ist eine Maßanfertigung möglich, die die Kasse ebenfalls übernimmt.
Wir klären, was Ihnen zusteht, und vermitteln an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.