Mit Rezept zahlen Sie für Bandagen und Orthesen nur die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro. Die fachgerechte Anpassung ist inklusive.
Bandagen und Orthesen sind anerkannte Hilfsmittel. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine zweckmäßige Versorgung, und für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die fachgerechte Anpassung im Sanitätshaus gehört zur Versorgung. Nur bei besonderer Zusatzausstattung kann eine wirtschaftliche Aufzahlung dazukommen.
Gesetzliche Zuzahlung je Verordnung.
Die fachgerechte Anpassung im Sanitätshaus ist Teil der Versorgung.
Nur bei freiwilliger Zusatzausstattung über die Standardversorgung hinaus.
Kostenlose Beratung und Vermittlung an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.