Mit Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse Ihren Treppenlift mit bis zu 4.180 Euro pro Person. Wir erklären, wer Anspruch hat und worauf es ankommt.
Ein Treppenlift ist kein klassisches Hilfsmittel der Krankenkasse, sondern zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse nach Paragraf 40 SGB XI. Mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, gibt es den Zuschuss für bis zu vier Personen, insgesamt bis zu 16.720 Euro.
Zuschuss je anspruchsberechtigter Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Bei bis zu vier Berechtigten im Haushalt zusammen.
Schon Pflegegrad 1 genügt für den vollen Zuschuss. Kein Rezept nötig.
Kostenlose Beratung, Zuschuss-Check und Vermittlung geprüfter Anbieter in Ihrer Nähe.