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Hilfsmittellotse
Treppenlift · Kostenübernahme

Treppenlift: bis 4.180 € Zuschuss

Mit Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse Ihren Treppenlift mit bis zu 4.180 Euro pro Person. Wir erklären, wer Anspruch hat und worauf es ankommt.

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Bis 4.180 € je Person Schon Pflegegrad 1 genügt
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Treppenlift

Ein Treppenlift ist kein klassisches Hilfsmittel der Krankenkasse, sondern zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse nach Paragraf 40 SGB XI. Mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, gibt es den Zuschuss für bis zu vier Personen, insgesamt bis zu 16.720 Euro.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Kauf und Einbau. Die Pflegekasse bezuschusst nur Maßnahmen, die sie vorher genehmigt hat.
Der Zuschuss

Das zahlt die Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss je anspruchsberechtigter Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

bis 16.720 €

Bei bis zu vier Berechtigten im Haushalt zusammen.

Pflegegrad 1+

Schon Pflegegrad 1 genügt für den vollen Zuschuss. Kein Rezept nötig.

Häufige Fragen

Treppenlift und Pflegekasse

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