Ja, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Rollstuhl. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie zu Ihrer Versorgung kommen.
Ein Rollstuhl ist ein anerkanntes Hilfsmittel und im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 18 (Kranken- und Behindertenfahrzeuge) gelistet. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und stellt ein Arzt eine Verordnung aus, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Für Sie bleibt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.
Wir klären, was Ihnen zusteht, und vermitteln an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.