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Hilfsmittellotse
Rollator · Kostenübernahme

Rollator auf Rezept: zahlt die Kasse?

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Rollator. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie zu Ihrer Versorgung kommen.

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Gruppe 10 im Hilfsmittelverzeichnis Zuzahlung meist max. 10 €
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Rollator

Ein Rollator ist ein anerkanntes Hilfsmittel und im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 10 (Gehhilfen) gelistet. Das heißt: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und stellt ein Arzt eine Verordnung aus, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Für Sie bleibt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.

Gut zu wissen: Ausreichend und zweckmäßig bedeutet: Die Kasse zahlt ein solides Standardmodell, das Ihren Bedarf deckt. Für mehr Komfort ist eine freiwillige Aufzahlung möglich.
Voraussetzungen

Wann die Kasse den Rollator zahlt

Notwendigkeit

Das Gehen ist dauerhaft oder vorübergehend so eingeschränkt, dass eine Gehhilfe hilft.

Rezept

Ein Arzt bestätigt die Notwendigkeit mit einer Verordnung, dem Rezept.

Vertragspartner

Die Versorgung läuft über ein Sanitätshaus, das mit Ihrer Kasse zusammenarbeitet.

Anspruch im Detail

Das übernimmt die Krankenkasse

Häufige Fragen

Rollator und Krankenkasse

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