Ein Pflegebett wird in der Regel leihweise gestellt, inklusive Lieferung und Aufbau. Dann zahlen Sie oft nichts oder nur eine geringe Zuzahlung. Wir zeigen, was gilt.
Pflegebetten werden fast immer leihweise überlassen, geliefert und aufgebaut. Bei leihweiser Versorgung zahlen Sie häufig gar nichts. Läuft die Versorgung als technisches Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 25 Euro. Über die Krankenkasse als Hilfsmittel sind es höchstens 10 Euro. Kosten entstehen nur, wenn Sie ein Komfortmodell über die Standardversorgung hinaus wünschen.
Häufig bei leihweiser Überlassung, inklusive Lieferung und Aufbau.
Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln, höchstens dieser Betrag.
Nur bei freiwillig gewählten Komfort- oder Niedrigbetten.
Kostenlose Beratung und Vermittlung an einen geprüften Versorger, der liefert und aufbaut.