Bei Venenschwäche, Lymphödem oder nach einer Thrombose übernimmt die Krankenkasse Kompressionsstrümpfe auf Rezept. Wir erklären den Anspruch.
Kompressionsstrümpfe helfen bei Venenschwäche, nach einer Thrombose oder bei einem Lymphödem. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 17 gelistet. Mit ärztlicher Verordnung, die die Kompressionsklasse angibt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Bei typischer Beinform genügt ein Serienstrumpf, bei besonderer Form ist eine Maßanfertigung nötig, die die Kasse ebenfalls übernimmt.
Wir klären, was Ihnen zusteht, und vermitteln an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.