Bei diagnostizierter Inkontinenz übernimmt die Krankenkasse die notwendige Versorgung, meist als Dauerrezept für 12 Monate. Wir erklären den Anspruch.
Inkontinenzhilfen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 15 gelistet. Stellt ein Arzt eine Inkontinenz fest und verordnet die Versorgung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die medizinisch notwendige Menge. Die Verordnung gilt meist als Dauerrezept für 12 Monate. Die Versorgung läuft über Vertragspartner der Kassen, die monatlich und in neutraler Verpackung nach Hause liefern.
Wir klären Ihren Anspruch und vermitteln einfühlsam an einen geprüften Versorgungspartner.