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Hilfsmittellotse
Inkontinenz · Kostenübernahme

Inkontinenz: auf Rezept von der Kasse

Bei diagnostizierter Inkontinenz übernimmt die Krankenkasse die notwendige Versorgung, meist als Dauerrezept für 12 Monate. Wir erklären den Anspruch.

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Gruppe 15 im Hilfsmittelverzeichnis Dauerrezept für 12 Monate
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Inkontinenz

Inkontinenzhilfen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 15 gelistet. Stellt ein Arzt eine Inkontinenz fest und verordnet die Versorgung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die medizinisch notwendige Menge. Die Verordnung gilt meist als Dauerrezept für 12 Monate. Die Versorgung läuft über Vertragspartner der Kassen, die monatlich und in neutraler Verpackung nach Hause liefern.

Gut zu wissen: Die Menge richtet sich nach Ihrem Bedarf, den der Arzt feststellt, nicht nach einer starren Stückzahl.
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Inkontinenz und Krankenkasse

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