Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag je Ohr. Ein Kassengerät ist bis auf 10 Euro Zuzahlung kostenfrei. Mehr Komfort gibt es gegen freiwillige Aufzahlung.
Die Krankenkasse zahlt bei ärztlich bestätigter Schwerhörigkeit einen Festbetrag je Ohr. Damit stellt der Hörakustiker eine ausreichende Versorgung sicher. Sie bekommen also Geräte, für die außer der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro je Gerät nichts anfällt. Wer mehr Technik oder Komfort möchte, kann freiwillig aufzahlen. Diese Aufzahlung ist Ihre private Entscheidung.
Gesetzliche Zuzahlung, sonst ist das Kassengerät zuzahlungsfrei.
Die Kasse zahlt einen festen Betrag je Ohr für eine ausreichende Versorgung.
Freiwillig für höherwertige Komfortgeräte, Ihre private Entscheidung.
Kostenlose Beratung und Vermittlung an einen geprüften Hörakustiker in Ihrer Nähe.