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Hilfsmittellotse
Gehhilfen · Kostenübernahme

Gehhilfen: auf Rezept von der Kasse

Ob Gehstock, Unterarmgehstützen oder Gehgestell: Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Wir erklären, was gilt.

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Gruppe 10 im Hilfsmittelverzeichnis Zuzahlung max. 10 €
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Gehhilfen

Gehhilfen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 10 gelistet. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine zweckmäßige Versorgung, etwa nach einer Operation oder bei Gangunsicherheit. Für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung. Die Versorgung läuft über ein Sanitätshaus, das mit Ihrer Kasse zusammenarbeitet.

Gut zu wissen: Nach Operationen oder Verletzungen werden Unterarmgehstützen häufig direkt verordnet, damit Sie ein Bein gezielt entlasten können.
Anspruch im Detail

Wann die Kasse Gehhilfen zahlt

Häufige Fragen

Gehhilfen und Krankenkasse

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