Bei medizinischer Notwendigkeit beteiligt sich die Krankenkasse am Elektromobil, wenn einfachere Hilfsmittel nicht ausreichen. Wir prüfen ehrlich, was in Ihrem Fall geht.
Ein Elektromobil ist als Krankenfahrzeug im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich, wenn eine ärztliche Verordnung die Notwendigkeit begründet und einfachere Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl nicht ausreichen, um den Nahbereich zu erschließen. In vielen Fällen ist das Elektromobil aber eine private Anschaffung. Wir sagen Ihnen ehrlich, was realistisch ist.
Wir klären, ob die Kasse zahlt, und zeigen sonst günstige Alternativen.