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Hilfsmittellotse
Elektromobil · Kostenübernahme

Elektromobil: zahlt die Krankenkasse?

Bei medizinischer Notwendigkeit beteiligt sich die Krankenkasse am Elektromobil, wenn einfachere Hilfsmittel nicht ausreichen. Wir prüfen ehrlich, was in Ihrem Fall geht.

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Elektromobil

Ein Elektromobil ist als Krankenfahrzeug im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich, wenn eine ärztliche Verordnung die Notwendigkeit begründet und einfachere Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl nicht ausreichen, um den Nahbereich zu erschließen. In vielen Fällen ist das Elektromobil aber eine private Anschaffung. Wir sagen Ihnen ehrlich, was realistisch ist.

Gut zu wissen: Die Kasse zahlt eher, wenn Sie ohne Elektromobil den Nahbereich nicht mehr eigenständig erreichen und ein Rollstuhl nicht genügt.
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Elektromobil und Krankenkasse

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